Ehe & Scheidung
Leider währt nicht jede Ehe ewig. Ist die gemeinsame Zeit vorbei, müssen sich die Partner neben emotionalen Hochs und Tiefs mit rationalen Fragen beschäftigen. Wer behält die Kinder, wer bleibt im Haus, was passiert mit gemeinsamen Schulden oder Konten, dem Familienporzellan und dem Hund?
Eine Ehe wird erst geschieden, wenn sie gescheitert ist. Voraussetzung nach deutschem Recht ist, dass das Trennungsjahr angelaufen ist, die sogenannte Trennung von „Tisch und Bett“. Ob in Ihrem Fall deutsches Recht Anwendung findet, prüfen wir gern für Sie. Falls ja, beraten wir Sie zum Versorgungsausgleich und berechnen den Zugewinn.
Für unsere Arbeit bezahlen unsere Mandanten - je nach Vereinbarung - ein Stundenhonorar, eine Pauschale oder die gesetzlichen Gebühren. Diese können Sie mit dem Scheidungskostenrechner auch selbst ermitteln.
Gern übernehmen wir auch die Formalitäten für die Anerkennung einer japanischen Ehescheidung in Deutschland. Bitte klicken Sie auch hierfür auf:
Glücklich, wer vorgesorgt und bereits Regelungen für diesen Fall getroffen hat. Nicht nur bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen oder Auslandsbezug lohnt sich ein Ehevertrag. So wird ein Rosenkrieg vermieden und die Scheidung kostet weniger Zeit, Geld und Nerven.
Wir erstellen mit Ihnen maßgeschneiderte Vereinbarungen.
Wir bieten auch Beratung in japanischer Sprache:
Nach langjähriger Tätigkeit in diesem Bereich haben wir uns entschieden, keine Vertretung in gerichtlichen Verfahren oder außergerichtlich mehr zu übernehmen.
Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie möchten, dass eine Person, die Ihr Kind nicht wirklich kennt, von Amts wegen über dessen Schicksal entscheidet. Wenn Sie - und das kommt vor - zu dem Schluss kommen, dass das unumgänglich ist, empfehlen wir Ihnen gern Kollegen, die sich genau auf diese Prozesse spezialisiert haben. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail und wir vermitteln Ihnen Ansprechpartner.
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