Ablauf
Schritt für Schritt mit uns an Ihrer Seite
Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Folgen der Trennung und Scheidung bereits einig sind, ist das Scheidungsverfahren eine reine Formsache. Sie überlassen uns die erforderlichen Informationen und Unterlagen, so dass wir für Sie den Scheidungsantrag stellen und das Verfahren durchführen können. Der Scheidungsantrag muss in Deutschland zwingend von einem zugelassenen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss jedoch nur der Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag stellt, so dass die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt eingespart werden können.
Für Rückfragen oder auch persönliche Beratungen stehen wir natürlich auch bei einer „Online-Scheidung“ gerne zur Verfügung. Sie füllen bitte zunächst das
Scheidungsformular aus und senden dieses ab. Ihre Daten sind bei der Übertragung besonders geschützt. Die Netzwerkverbindung ist so verschlüsselt, dass kein Unbefugter Zugriff auf diese Daten nehmen kann.
Prüfung der Angaben
Nach Erhalt des ausgefüllten Scheidungsformulars werden wir die Angaben prüfen und einen Scheidungsantrag formulieren. Diesen werden wir Ihnen umgehend im Entwurf zuschicken. Soweit noch Unterlagen oder Informationen fehlen, geben wir Ihnen Bescheid. Gleichzeitig erhalten Sie eine Rechnung über das durch den Scheidungsantrag entstehende Honorar. Falls Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, wird der Antrag durch uns beim Familiengericht eingereicht. Den Fragebogen zum Verfahrenskostenhilfeantrag werden wir Ihnen ebenfalls auf Wunsch überlassen, damit Sie diesen sorgfältig ausfüllen und mit den erforderlichen Belegen an uns zurückschicken können.
Familiengericht
Nachdem wir den Antrag beim Gericht eingereicht haben, erhalten Sie eine Vorschussrechnung für die Gerichtskosten. Nach Eingang der Gerichtskosten bei der Justizkasse wird das Familiengericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zustellen. Ihr Ehepartner wird aufgefordert, zum Scheidungsantrag Stellung zu nehmen.
Versorgungsausgleich
Das Familiengericht führt im Scheidungsverfahren zwingend den Versorgungsausgleich durch, es sei denn, der Versorgungsausgleich wurde wirksam durch Vertrag ausgeschlossen, Sie sind beide nicht deutsche Staatsangehörige oder es handelt sich um eine Kurzehe. Das Familiengericht prüft beim Versorgungsausgleich die Höhe der erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute in der Ehezeit. Nach dieser Klärung bestimmt das Familiengericht einen Termin zur Ehescheidung.
Scheidungstermin
Im Scheidungstermin müssen beide Ehepartner in der Regel persönlich anwesend sein, da beide Eheleute dazu angehört werden, ob sie die Ehe für gescheitert halten und die Scheidung ausgesprochen werden kann. Im Anschluss verkündet das Familiengericht den Scheidungsbeschluss. Diesen erhalten Sie nach Rechtskraft von uns per Post.
Hier geht es zu Ihrer Scheidung
Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Scheidung nutzen wollen, brauchen Sie nur das Scheidungsformular auszufüllen und abzusenden und das Scheidungsverfahren kann beginnen.

